Technik

Die technischen Bedingungen der Rettungsfahrzeuge in der Landrettung werden von den gesetzlichen Vorgaben und den DIN-Normen bestimmt. Das bekannteste, weil am auffälligsten, ist der Rettungswagen (RTW). Mit seiner umfangreichen technischen Ausstattung ist er das Herzstück des Rettungsdienstes.

Die Rettungsdienstflotte wird durch Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) ergänzt. Diese bringen nach dem sogenannten „Rendezvoussystem“ die Notärzte zu unseren Patienten. Somit fährt der Notarzt zum Patienten getrennt vom Rettungswagen in einem eigenen Fahrzeug. Das führt dazu, dass bei einem Einsatz mit Notarzt immer zwei Fahrzeuge beim Patienten eintreffen.

Ergänzt wird die Rettungsdienstflotte durch Krankentransportfahrzeuge (KTW). Trotz ihrer geringeren Ausstattung sind diese Fahrzeuge dennoch ein wichtiger Bestandteil des Rettungsdienstes. In ihnen transportieren wir Patienten, die nicht lebensbedrohlich verletzt jedoch einer besonderen medizinischen Betreuung bedürfen.

Nicht zuletzt wird der sogenannte bodengebundene Rettungsdienst durch Rettungshubschrauber komplettiert. In unserem Landkreis werden vor allem die Hubschrauber der Standorte Bad Saarow, Angermünde und Berlin eingesetzt.